Seit Anfang April sind Buchdrucker und Kupferstecher wieder aktiv. Alle Waldbesitzer sind aufgerufen, befallene Fichten (mit der Rinde) schnellstmöglich aus dem Wald zu entfernen. Mehr
Seit Mitte Februar 2020 werden Waldbesitzer, die bei der Bekämpfung rindenbrütender Insekten an Fichte, Lärche, Tanne, Kiefer und Eiche auf den Einsatz von Insektiziden verzichten, mit bis zu 15 € je Festmeter gefördert, in und um Schutzwälder mit 30 € pro fm. Dies ist jedoch abhängig von der Art der Maßnahmen. Eine Übersicht über förderfähige Maßnahmen finden Sie hier. Mehr
Mit dem waldbaulichen Förderprogramm (WALDFÖPR) und dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP Wald) bietet der Freistaat Bayern Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern weitere Fördermöglichkeiten. Mehr
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Diese sind für die Beteiligten an der Abschussplanung ein wichtiges Hilfsmittel, um gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Mehr
Wie wichtig Totholz in unseren Wäldern als Lebensgrundlage für eine Vielzahl von Insekten und somit für die gesamte Lebensgemeinschaft Wald ist, wurde durch zahlreiche Forschungsarbeiten der letzten Jahre eindrücklich gezeigt. Es trägt zur Humusbildung bei und speichert eine beträchtliche Menge an Wasser. Für die Totholzerhaltung können Waldbesitzer Förderung erhalten. Mehr
Die Förster des AELF Coburg bieten sowohl "neuen" Waldbesitzern als auch "alten Hasen" Kurse zu wichtigen Themen der Waldbewirtschaftung - oft auch in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten. Mehr
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt jedem Waldbesitzer. Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ein Waldbesitzer treffen, um andere Personen vor Schäden zu bewahren? Wer ist verantwortlich und wer haftet?
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Ein Waldbestand kann benachbarte Bestände schützen, vor allem, wenn er vor der hauptsächlichen Windrichtung steht. Das Waldgesetz für Bayern regelt die strengen Anforderungen bei der Bewirtschaftung eines Nachbarschaftsschutzwalds, unter anderem die Erteilung einer Erlaubnis für einen Kahlhieb durch das zuständige AELF. Mehr
Bei Unfällen und anderen Notfällen im Wald sind Rettungstreffpunkte für schnelle Hilfe unverzichtbar. Im Rahmen des Projekts "Rettungskette Forst" wurden in Bayern 12.000 solcher Rettungstreffpunkte festgelegt, einheitlich beschildert und eindeutig gekennzeichnet auch für die Stadt und den Landkreis Coburg. Mehr
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (kurz AELF) Coburg liegt im Nordwesten Oberfrankens. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Coburg und Lichtenfels sowie die kreisfreie Stadt Coburg mit einer Gesamtwaldfläche von rund 37.000 Hektar. Wald ist Rohstofflieferant, Lebensraum und Ausflugsziel. Gleichzeitig erfüllt er wichtige Funktionen im Naturhaushalt. Mehr
Etwa 11.000 Waldbesitzer bewirtschaften die Wälder der Landkreise Lichtenfels und Coburg. Waldbesitz berechtigt zur Holznutzung. Gleichzeitig haben die Waldbesitzer große Verantwortung und Pflichten wegen der vielfältigen Funktionen des Waldes. Wir bieten privaten und kommunalen Waldbesitzern Beratung und Finanzielle Förderung zur Unterstützung an. Mehr
Holz wächst in unseren Wäldern kontinuierlich nach - in jeder Sekunde entsteht so etwa ein Kubikmeter Holz in Bayern. Durch gezielte, nachhaltige und schonende Holzernte wird der heimische und vielseitige Rohstoff Holz gewonnen. Waldbesitzer erzielen Einkommen bei gleichzeitiger Steigerung der Erträge und Pflege ihrer Bestände. Mehr
Die Jagd reguliert in unseren Wäldern den Wildbestand und fördert dadurch einen natürlichen und zukunftsfähigen Mischwald. Im Turnus von 3 Jahren begutachten wir die Verjüngung der Wälder als Beitrag zur Abschussplanung für Rehwild. Zusätzlich bieten wir Jagdrevierinhabern und Jagdgenossenschaften Revierweise Aussagen und Jagdrevierbegänge zum Thema Wald und Wild an. Mehr